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Wer übernimmt die Kosten der logopädischen Behandlung?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kinder bis zu 18 Jahren vollständig. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Gesamtwertes und die Rezeptgebühr von 10 Euro fällt an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung der Zuzahlung möglich. Bitte besprechen Sie dieses mit Ihrer Krankenkasse.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich unabhängig von Krankenkasse und Arzt/Ärztin von mir behandeln zu lassen. Die Therapie kann dazu von Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin auf ein sogenanntes „grünes Rezept“ verordnet werden, die Kosten tragen Sie dann privat.

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